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Dipl.- Sachverständiger
Werner Sund
Ellerbeker Weg 45
24147 Kiel
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Energieberatung und Gebäudeenergieausweis

Eine individuelle Energieberatung dient als Grundlage für Modernisierungmaßnahmen im Gebäudebereich, wie z.B. der Dämmung von Dächern und Fassaden, der Erneuerung der Heizungsanlage, der Fenster oder der Ergänzung von Solar- oder Fotovoltaikanlagen. Durch die Erarbeitung eines Modernisierungskonzeptes können Hauseigentümern Maßnahmen im Gebäudebestand aufgezeigt werden, wie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser gesenkt werden kann. Auch für Neubauten ist eine Energieberatung interessant, da eine neutrale und herstellerunabhängige Übersicht über Heizungsanlagen (Wärmepumpen, Pelletsheizung, Solarkollektoren, Blockheizkraftwerke usw.) mit deren Einsatzmöglichkeiten einschl. Vor- und Nachteile gegeben wird und mögliche Förderungen durch den Bund bzw. das Land aufgezeigt werden. Zusätzlich können weiterführende Berechnungen aufgestellt werden (z.B. Berechnung CO2-Minderung), die Voraussetzung für die Beantragung von bestimmten Fördermitteln sind. Die Beratung bzw. Aufstellung eines Konzeptes wird in unserem Büro durch einen zertifizierten Energieberater (BAFA) durchgeführt.

Energiesparberatung vor Ort

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Durchführung von Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Hierbei werden der Ist-Zustand von Gebäude und Heizung aufgenommen und anschließend Vorschläge für Energiesparmaßnahmen unterbreitet, die in einem persönlichem Gespräch erläutert werden . Die "Vor-Ort-Beratung" wird in unserem Büro durch einen vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Ingenieur durchgeführt. Durch das BAFA wird die Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude gefördert, deren Baugenehmigung vor dem 01.01.1984 in den alten Bundesländern bzw. vor dem 01.01.1989 in den neuen Bundesländern erteilt wurde. Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss für die Beratung (Beraterhonorar). Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Büro von Energieberatern.

Was ist eine Vor-Ort-Energiesparberatung?

Die Vor-Ort-Energieberatung wird staatlich gefördert und beinhaltet eine ausführliche Verbrauchsanalyse, die Ermittlung der Schwachstellen und eine Darstellung von Einsparmaßnahmen, einschließlich der Wirtschaftlichkeit. Die Beratung ist eine wichtige Hilfe für Haus- und Wohnungseigentümer bei der Festlegung von Maßnahmen, die einen sparsamen Umgang mit Energie ermöglichen. Unser speziell ausgebildeter und zugelassener Energieberater (Fachingenieur) kommt zu Ihnen ins Haus. Zunächst wird eine Bestandsaufnahme gemacht. Es wird ermittelt, wie hoch der Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasserbereitung ist und welche Faktoren den Verbrauch beeinflussen. Dazu wird der bauliche Zustand und die Qualität der Heizungsanlage des Hauses untersucht. Aus der Anlayse entwickelt der Energieberater ein Konzept zur Verringerung des Verbrauches.

Wer kann die Förderung zur Beratung erhalten?

Nicht förderfähig sind Objekte, die in den letzten 8 Jahren vor Antragstellung bereits Gegenstand einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Beratung zur sparsamen und umweltfreundlichen Energieverwendung waren.

Was ist ein Gebäudeenergieausweis und wozu brauche ich ihn?

Der Gebäudeenergieausweis zeigt auf einfache Weise die energetische Qualität eines Gebäudes. Ähnlich wie die Angabe zum Benzinverbrauch eines Autos, gibt der Energieausweis Auskunft, wie hoch der Brennstoffbedarf für Heizung und Warmwasserbereitung des Gebäudes ist. Der Bedarf wird unter Standardbedingungen ermittelt, so dass nutzerbedingte Unterschiede ausgeschlossen sind. Eine gute oder eher schlechte Wärmedämmung, eine effiziente oder veraltete Heizungsanlage wird auf diese Weise sichtbar.

Für Verkäufer und Käufer eines Gebäudes, für Vermieter und Mieter einer Wohnung wird durch die Vorlage eines Energieausweises ein großer Teil der zu erwartenden Betriebskosten sichtbar. Damit wird der Wert und die Attraktivität einer Wohnung bzw. eines Gebäudes erheblich beeinflusst. Ab 2008 werden daher Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen.